Als Vermieter ist es entscheidend zu wissen, dass alle Schlüssel an den Mieter übergeben werden müssen. Ein Zweitschlüssel darf nicht behalten werden, laut Schweizer Obligationenrecht. In Notfällen, wie bei einem Wasserschaden, kann ein Notfallschlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt werden, sofern der Mieter schriftlich zustimmt. Transparente Kommunikation und klare Absprachen sichern ein reibungsloses Mietverhältnis.